Beitragsordnung ab 2017
Erwachsene
aktives Mitglied
aktives Mitglied in Ehe/Lebensgemeinschaft
Familien
Zwei aktive Eltern und Kindern/Jugendlichen (bis 18 Jahren)
1 aktives Elternteil mit einem Kind / Jugendlichen (bis 18 Jahre)
1 aktives Elternteil mit mehr als einem Kind / Jugendlichen (bis 18 Jahre)
Kinder
Kind/Jugendlicher
Kleinkinder (bis 6 Jahre)
Talentino-Mitgliedschaft Kleinkind (pro Monat)
Rentner/Pensionäre
Mitglied in Ehe/Lebensgemeinschaft von Rentner/Pensionäre
in Ausbildung befindliches Mitglied (bis 26 Jahre)
Mitglied in Ehe/Lebensgemeinschaft von in Ausbildung
Arbeitsloses Mitglied
Mitglied in Ehe/Lebensgemeinschaft von Arbeitslos
Passives Mitglied (ohne Spielberechtigung)
Gastpieler (als Mitglied Punktspielmannschaft)
325€
270€
650€
440€
450€
140€
kostenlos
20€
225€
190€
150€
120€
150€
120€
55€
kostenlos
Weitere Regelungen:
Neumitglieder zahlen im ersten Jahr 50 % des regulären Jahresbeitrages – keine Aufnahmegebühr!
Das Ausbildungsverhältnis / die Arbeitslosigkeit ist dem Vorstand zeitlich vor dem Beitragseinzug nachzuweisen. In dem Jahr, in dem die Voraussetzungen der Ermäßigung für mehr als vier Monate nicht vorliegen, ist der Jahresbeitrag wie für ein aktives Mitglied zu zahlen.
Gastspieler sind Spieler, welche nur für eine Mannschaft des Vereins spielen, aber ansonsten die Anlage nicht nutzen. Über die Aufnahme eines Gastspielers entscheidet der Vorstand.
Wir freuen uns, dass jedes aktive Mitglied zwischen 18 und 75 jedes Jahr mindestens drei Arbeitsstunden leistet und so den Verein unterstützt. Wem das nicht möglich ist, zahlt pro Stunde 25,- € an den Verein.
Die gastweise Nutzung der Anlage ist bis zu 5 Stunden pro Kalenderjahr gegen ein Nutzungsentgelt von 20,- € pro Platz/Stunde möglich. Vorherige Anmeldung erforderlich.
Anmeldung und Zahlung beim Platzwart, Trainer oder Vorstand.
Kontakt: info@schweriner-tennisclub.de