Spiel- & Platzordnung

  1. Die Plätze sind täglich ab 8:00 Uhr nutzbar.
  2. Die Nutzung der Tennisplätze hat in Tenniskleidung zu erfolgen. Als Schuhwerk sind nur Tennisschuhe zulässig.
  3. Es ist darauf zu achten, dass die Sanitär- und Umkleideräume nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
  4. Die Plätze sind bei Bedarf zu wässern, nach Spielende abzuziehen und die Linien zu fegen.
  5. Die Hinweise des Platzwartes und des Vorstandes bzw. ihrer Beauftragten sind zu befolgen.
  6. Der Vorstand ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung die Spieler des Platzes zu verweisen.
  7. Die Nutzung der Plätze ist nur den spielberechtigten Mitgliedern gestattet. Spielberechtigt ist jedes Clubmitglied, das seinen Beitrag entsprechend der gültigen Beitragsordnung entrichtet hat.
  8. Es gilt der Grundsatz, dass freie Plätze von allen spielberechtigten Mitgliedern genutzt werden dürfen. Bei der Belegung der Plätze ist entsprechend den nachfolgenden Regeln zu verfahren.
  9. Ist der Bedarf größer als die Platzkapazität, so wird für die Dauer des Engpasses die Spieldauer wie nachfolgend festgelegt: Einzel = 1 Stunde, Doppel = 1,5 Stunden
  10. Erwachsene haben an den Werktagen ab 17:00 Uhr Vorrang gegenüber Jugendlichen bei der Nutzung der Plätze, mit Ausnahme der Plätze 2 und 3.
  11. Mannschaftsspieler auf ihren reservierten Plätzen haben vor und während der Punkt- und Platzierungsspiele an ihren Trainingstagen Anrecht auf die Plätze ab 17:00 Uhr ohne Zeitbegrenzung. Punkt- und Platzierungsspiele sowie Turnierspiele haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
  12. Für Trainerstunden sind die Plätze 1, 9 und 12 vorgesehen. Diese Nutzung hat Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
  13. Gastspieler können eine Gastspielberechtigung beim Platzwart oder über den Vorstand erwerben, sofern die Spielmöglichkeit der Mitglieder nicht beeinträchtigt wird. Der Preis pro Platz und Stunde beträgt 20,-EUR. Gäste, die mit Clubmitgliedern spielen, bezahlen10,-EUR pro Platz und Stunde. Die Nutzung der Plätze durch Gastspieler ist maximal bis zu fünfmal im Jahr möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit pauschale Gastspielberechtigungen zu erwerben: 1 Woche = 50,-EUR, 1 Monat = 150,-EUR und eine Saison = 350,-EUR.

Der Vorstand