Spiel- & Platzordnung
- Die Plätze sind täglich ab 8:00 Uhr nutzbar.
- Die Nutzung der Tennisplätze hat in Tenniskleidung zu erfolgen. Als Schuhwerk sind nur Tennisschuhe zulässig.
- Es ist darauf zu achten, dass die Sanitär- und Umkleideräume nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
- Die Plätze sind bei Bedarf zu wässern, nach Spielende abzuziehen und die Linien zu fegen.
- Die Hinweise des Platzwartes und des Vorstandes bzw. ihrer Beauftragten sind zu befolgen.
- Der Vorstand ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung die Spieler des Platzes zu verweisen.
- Die Nutzung der Plätze ist nur den spielberechtigten Mitgliedern gestattet. Spielberechtigt ist jedes Clubmitglied, das seinen Beitrag entsprechend der gültigen Beitragsordnung entrichtet hat.
- Es gilt der Grundsatz, dass freie Plätze von allen spielberechtigten Mitgliedern genutzt werden dürfen. Bei der Belegung der Plätze ist entsprechend den nachfolgenden Regeln zu verfahren.
- Ist der Bedarf größer als die Platzkapazität, so wird für die Dauer des Engpasses die Spieldauer wie nachfolgend festgelegt: Einzel = 1 Stunde, Doppel = 1,5 Stunden
- Erwachsene haben an den Werktagen ab 17:00 Uhr Vorrang gegenüber Jugendlichen bei der Nutzung der Plätze, mit Ausnahme der Plätze 2 und 3.
- Mannschaftsspieler auf ihren reservierten Plätzen haben vor und während der Punkt- und Platzierungsspiele an ihren Trainingstagen Anrecht auf die Plätze ab 17:00 Uhr ohne Zeitbegrenzung. Punkt- und Platzierungsspiele sowie Turnierspiele haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
- Für Trainerstunden sind die Plätze 1, 9 und 12 vorgesehen. Diese Nutzung hat Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
- Gastspieler können eine Gastspielberechtigung beim Platzwart oder über den Vorstand erwerben, sofern die Spielmöglichkeit der Mitglieder nicht beeinträchtigt wird. Der Preis pro Platz und Stunde beträgt 20,-EUR. Gäste, die mit Clubmitgliedern spielen, bezahlen10,-EUR pro Platz und Stunde. Die Nutzung der Plätze durch Gastspieler ist maximal bis zu fünfmal im Jahr möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit pauschale Gastspielberechtigungen zu erwerben: 1 Woche = 50,-EUR, 1 Monat = 150,-EUR und eine Saison = 350,-EUR.
Der Vorstand