Spiel- & Platzordnung

  • 1. Die Plätze sind täglich ab 8:00 Uhr nutzbar.
  • 2. Die Nutzung der Tennisplätze hat in Tenniskleidung zu erfolgen. Als Schuhwerk sind nur Tennisschuhe zulässig.
  • 3. Es ist darauf zu achten, dass die Sanitär- und Umkleideräume nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
  • 4. Die Plätze sind bei Bedarf zu wässern, nach Spielende abzuziehen und die Linien zu fegen.
  • 5. Die Hinweise des Platzwartes und des Vorstandes bzw. ihrer Beauftragten sind zu befolgen.
  • 6. Der Vorstand ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung die Spieler des Platzes zu verweisen.
  • 7. Die Nutzung der Plätze ist nur den spielberechtigten Mitgliedern gestattet. Spielberechtigt ist jedes Clubmitglied, das seinen Beitrag entsprechend der gültigen Beitragsordnung entrichtet hat.
  • 8. Es gilt der Grundsatz, dass freie Plätze von allen spielberechtigten Mitgliedern genutzt werden dürfen. Bei der Belegung der Plätze ist entsprechend den nachfolgenden Regeln zu verfahren.
  • 9. Ist der Bedarf größer als die Platzkapazität, so wird für die Dauer des Engpasses die Spieldauer wie nachfolgend festgelegt: Einzel = 1 Stunde, Doppel = 1,5 Stunden
  • 10. Erwachsene haben an den Werktagen ab 17:00 Uhr Vorrang gegenüber Jugendlichen bei der Nutzung der Plätze, mit Ausnahme der Plätze 2 und 3.
  • 11. Mannschaftsspieler auf ihren reservierten Plätzen haben vor und während der Punkt- und Platzierungsspiele an ihren Trainingstagen Anrecht auf die Plätze ab 17:00 Uhr ohne Zeitbegrenzung (siehe Trainingsplatzbelegung).
  • 12. Für Trainerstunden sind die Plätze 1 und 2 sowie 10 und 11 Uhr vorgesehen. Diese Nutzung hat Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
  • 13. Gastspieler können eine Gastspielberechtigung beim Platzwart oder in der Gaststätte erwerben, sofern die Spielmöglichkeit der Mitglieder nicht beeinträchtigt wird. Der Preis pro Platz und Stunde beträgt 20,-EUR. Gäste, die mit Clubmitgliedern spielen, bezahlen10,-EUR pro Platz und Stunde. Die Nutzung der Plätze durch Gastspieler ist maximal bis zu fünfmal im Jahr möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit pauschale Gastspielberechtigungen zu erwerben: 1 Woche = 50,-EUR, 1 Monat = 150,-EUR und eine Saison = 350,-EUR.

Der Vorstand